
Sichere Arbeitsstellen dank Sachverstand
Für
Arbeiten an elektrischen Anlagen sind die Anforderungen bezüglich
Arbeitssicherheit hoch. Deshalb bezeichnet der Betriebsinhaber für jede
Arbeitsstelle eine Person, welche für die notwendigen Schutzmassnahmen
und die sichere Ausführung der Arbeiten verantwortlich ist. Diese Person
muss nach Starkstromverordnung sachverständig sein. Sie muss in der
Lage sein, die elektrische Sicherheit zu überprüfen und anzupassen.
Der typische Werdegang einer sachverständigen Person führt über
eine elektrotechnische Lehre (z.B. Netzelektriker/in) oder ein Studium
im Bereich Elektrotechnik. Zudem wird eine angemessene praktische
Erfahrung im Umgang mit elektrischen Anlagen vorausgesetzt. Die Praxis
zeigt, dass immer mehr Unternehmen das Bedürfnis haben, auch Personal
ohne elektrotechnische Grundausbildung mit diesen verantwortungsvollen
Aufgaben zu beauftragen. In der Folge kam es immer wieder zu Anfragen
für eine betriebsinterne Ausbildung nach ESTI-Richtlinie 407 zur
Erlangung der Sachverständigkeit.
Deshalb haben wir
mit Unterstützung von erfahrenen Ausbildnern (Netzelektriker /
Starkstrominspektorat) den VSE-Lehrgang «Elektrotechnische
Grundausbildung zur sachverständigen Person» entwickelt. Der Lehrgang
richtet sich an Personen ohne elektrotechnische Grundausbildung, aber
mit mindestens fünf Jahren Praxiserfahrung in Umgang mit elektrischen
Netzen und Anlagen (Erstellung, Betrieb- und Instandhaltung). Nebst den
elektrotechnischen Grundlagen werden schwergewichtig Abläufe, Rollen und
Verantwortungen ausgebildet und praktisch umgesetzt. Nach einer 6 Tage
dauernden Grundausbildung erfolgt eine halbtägige Prüfung (schriftlich,
mündlich und praktisch).
Das Bestehen der Prüfung ist nebst der
praktischen Erfahrung die Grundlage für den Betriebsinhaber den
Mitarbeitenden zur sachverständigen Person zu ernennen.
- Trainer/in: Olivier Barthe
- Trainer/in: Michael Brunner
- Trainer/in: Heinz Wernli