Sichere Arbeitsstellen dank Sachverstand

Für Arbeiten an elektrischen Anlagen sind die Anforderungen bezüglich Arbeitssicherheit hoch. Deshalb bezeichnet der Betriebsinhaber für jede Arbeitsstelle eine Person, welche für die notwendigen Schutzmassnahmen und die sichere Ausführung der Arbeiten verantwortlich ist. Diese Person muss nach Starkstromverordnung sachverständig sein. Sie muss in der Lage sein, die elektrische Sicherheit zu überprüfen und anzupassen.
Der typische Werdegang einer sachverständigen Person führt über eine elektrotechnische Lehre (z.B. Netzelektriker/in) oder ein Studium im Bereich Elektrotechnik. Zudem wird eine angemessene praktische Erfahrung im Umgang mit elektrischen Anlagen vorausgesetzt. Die Praxis zeigt, dass immer mehr Unternehmen das Bedürfnis haben, auch Personal ohne elektrotechnische Grundausbildung mit diesen verantwortungsvollen Aufgaben zu beauftragen. In der Folge kam es immer wieder zu Anfragen für eine betriebsinterne Ausbildung nach ESTI-Richtlinie 407 zur Erlangung der Sachverständigkeit.

Deshalb haben wir mit Unterstützung von erfahrenen Ausbildnern (Netzelektriker / Starkstrominspektorat) den VSE-Lehrgang «Elektrotechnische Grundausbildung zur sachverständigen Person» entwickelt. Der Lehrgang richtet sich an Personen ohne elektrotechnische Grundausbildung, aber mit mindestens fünf Jahren Praxiserfahrung in Umgang mit elektrischen Netzen und Anlagen (Erstellung, Betrieb- und Instandhaltung). Nebst den elektrotechnischen Grundlagen werden schwergewichtig Abläufe, Rollen und Verantwortungen ausgebildet und praktisch umgesetzt. Nach einer 6 Tage dauernden Grundausbildung erfolgt eine halbtägige Prüfung (schriftlich, mündlich und praktisch).
Das Bestehen der Prüfung ist nebst der praktischen Erfahrung die Grundlage für den Betriebsinhaber den Mitarbeitenden zur sachverständigen Person zu ernennen.


Skill Level: Beginner